Informationen zur „DSZ“

Auch für uns als Veranstalter ist die Bearbeitung einer DSZ neu und deshalb haben wir noch einmal beim DMSB nachgefragt.

Da es sich bei unserer Doppelveranstaltung mit der Rallye Buten un‘ Binnen und der ADAC Aller-Weser Rallye um zwei eigenständige Veranstaltungen handelt, benötigen alle Teilnehmer ggf. 2 DSZ – für jede Veranstaltung eine gesonderte DSZ.

Dazu die Aussage vom DMSB:

Wird an einem Wochenende eine Doppelveranstaltung durchgeführt, die jeweils eigenständige Veranstaltungen sind:

Die Veranstaltungen haben jeweils einen eigenen Veranstaltungstitel erhalten von der zuständigen Sportabteilung jeweils eine  eigene Registrierungs- bzw. Genehmigungsnummer. Dann muss jede Veranstaltung sportrechtlich und versicherungstechnisch mit einer eigenen Startzulassung abgedeckt werden.

Wird an einem Wochenende nur eine Veranstaltung durchgeführt, die aber jeweils einen Lauf am Samstag und Sonntag durchführen: Die Veranstaltung wird an beiden Tagen vom gleichen Veranstalter (bzw. Veranstaltergemeinschaft) ausgerichtet, findet an beiden Tagen am gleichen Ort / Gelände statt. Der Lauf am Samstag und der Lauf Sonntags haben einen (1) Veranstaltungstitel erhält von der zuständigen Sportabteilung eine (1) Registrierungs- bzw. Genehmigungsnummer. Dann ist für diese eine Veranstaltung nur eine DSZ zu lösen.

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